Lehrgang „Klinische Psychologie“

Basisinformationen auf einen Blick

Theoretische Ausbildung

Der Gesamtumfang der theoretischen Ausbildung für Klinische Psychologie umfasst 340 Einheiten. Sie besteht aus einem Grundmodul sowie einem Aufbaumodul.

Aufnahmegespräch

Um an die WIKIP aufgenommen zu werden, braucht es ein Aufnahmegespräch. Dazu musst Du das Anmeldeformular, deinen Studienabschluss, ein ärztliches Gutachten, sowie ein psychologisches Gutachten mitbringen. Das Aufnahmegespräch vereinbarst Du mit uns telefonisch oder per Mail.

Grundmodul und Grundmodulprüfung

Das Grundmodul besteht aus 12 Teilmodulen (220 Einheiten) und dauert in etwa ein Jahr. Am Ende des Grundmoduls wartet eine schriftliche Prüfung. Bestehst Du sie, kannst Du mit dem Aufbaumodul beginnen.

Aufbaumodul „Klinische Psychologie“

Das Aufbaumodul ist der zweite Teil der theoretischen Ausbildung. Es besteht aus fünf Teilmodulen (120 Einheiten) und dauert etwa ein halbes Jahr.

Praktische Ausbildung

Du musst mindestens 2098 Stunden praktische Tätigkeit an einer oder mehreren Ausbildungsstellen vorweisen können. Wichtig ist, dass der/ anleitende Psychologe oder die anleitende Psychologin zwei Jahre in die Liste der Klinischen Psychologen eingetragen ist. Auch die möglichst gleiche Aufteilung der Stunden auf Klient*innen über 18 und unter 18 Jahren muss beachtet werden. Wesentliche Elemente der praktischen Tätigkeit sind: klinisch-psychologische Diagnostik, Beratung und Behandlung. Diese Bereiche müssen innerhalb der 2098 Stunden abgedeckt werden. Weiters muss etwa die Hälfte der praktischen Ausbildung in einer klinikartigen Einrichtung absolviert werden. Die praktische Ausbildung sollte vor Ende des Grundmoduls begonnen werden und muss im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgen. Am Ende jedes Praktikums ist ein sogenanntes Rasterzeugnis auszufüllen, das vom anleitenden Psychologen oder der anleitenden Psychologin unterschrieben werden muss. Selbstverständlich helfen wir Dir bei allen Details.

Supervision

Die praktische Ausbildung muss im Ausmaß von 120 Einheiten supervidiert werden. Maximal 70 davon dürfen bei dem anleitenden Klinischen Psychologen oder der anleitenden Klinischen Psychologin absolviert werden. Bitte achte darauf, dass der Supervisor oder die Supervisorin fünf Jahre in die Berufsliste eingetragen ist. Mindestens 40 Einheiten müssen im Einzelsetting absolviert werden.

Selbsterfahrung

Begleitend müssen 76 Einheiten Selbsterfahrung absolviert werden, mindestens 40 davon im Einzelsetting. Achte bitte darauf, dass deranleitende Psychotherapeut oder die anleitende Psychotherapeutin mindestens fünf Jahre in die Berufsliste eingetragen ist. Wird die Selbsterfahrung bei Klinischen Psychologen ohne Therapieausbildung absolviert, müssen diese selber 120 Einheiten Selbsterfahrung nach-weisen können.

Kommissionelle Abschlussprüfung

Nach Absolvierung aller theoretischer und praktischer Einheiten kannst Du zur kommissionellen Abschlussprüfung antreten. Hier präsentierst Du vor drei Prüfer*innen zwei von Dir erstellte Fallstudien. Bei positivem Ergebnis kannst Du die Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologen und klinischen Psychologinnen beantragen. Die WIKIP hilft Dir selbstverständlich bei allen Formalitäten.

Für weitere Fragen stehen wir Dir persönlich zu Verfügung. Wir helfen Dir sehr gerne bei Deinem Weg durch die Ausbildung!