Beratung bei Trennung und Scheidung

nach § 95 und § 107 AußStrG

 

Derzeit finden bei uns alle zusätzlichen Ausbildungsangebote via E-Learning-Plattform statt.

Seit 2013 sind Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder, bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen (Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG). Ohne eine derartige (verpflichtende) Beratung ist es seither nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Zudem haben PflegschaftsrichterInnen nun auch die Möglichkeit, zur Sicherung des Kindeswohles eine verpflichtende Familien-, Eltern oder Erziehungsberatung nach § 107 in Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren anzuordnen. Durch die Beratung sollen Bedingungen für die Entlastung und Unterstützung der Kinder geschaffen werden, aber auch die aktuellen und mittelfristigen Entwicklungsbedingungen der Minderjährigen verbessert werden.

Das Seminar soll u. a. anhand von Fallbeispielen sehr praxisorientiert Einblick in diese beiden Formen der Beratung geben und dabei den Fokus auf besonders schwierige Beratungsbedingungen richten, wie etwa die fehlende Bindungstoleranz eines Elternteils und deren Auswirkungen auf das Kindeswohl.

Inhalte

  • Scheidung als Phasenmodell
  • Beeinflussende Faktoren der Scheidungsbewältigung
  • Rahmenbedingungen beider Beratungsformen
  • Inhalte der Beratung
  • Mögliche Kontaktrechtsmodelle nach erfolgter Trennung

 

  • Hochstrittigkeit
  • Vorgehen bei fehlender Bindungstoleranz/elterlicher Entfremdung
  • Qualifikationskriterien zum Listeneintrag

Termine und Ort

Starttermine: 11. und 12.01.2021, jeweils 9-17 Uhr, 20 EH

Veranstaltungsort: Fernlehre

Kosten: EUR 360,00 (inkl. USt.)